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Satzung des Fördervereins

der Kita Mäuseburg

Kita Mäuseburg Stolberg-Vicht

Der Zweck unseres Vereins ist wie folgt in §2 unserer Vereinssatzung beschrieben:

§ 2 Zweck des Vereins

2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 1.1.1977.

2.2 Diese Zwecke bestehen in der Förderung der Erziehung durch die Unterstützung der Arbeit der Städt. Kindertageseinrichtung Mäuseburg. 

Im Einzelnen werden z.B. folgende Maßnahmen hierzu ergriffen:

a) die Beschaffung von zusätzlichen Lehr-, Lern und Anschauungsmaterial,

b) die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen

c) die Beschaffung von Material, Spielzeug und Spielgeräten

d) Durchführung, Unterstützung und Mitgestaltung von Kindergartenveranstaltungen

2.3 Der Zweck wird verwirklicht durch Mitgliedsbeiträge und Sammlung von Spenden

2.4 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.5 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.6 Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.

2.7 Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

2.8 Jede Satzungsänderung mit möglichen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit ist vor ihrer Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. 

Die vollständige Vereinssatzung können Sie hier herunterladen.

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